Die Sitzungen werden nach Zeit abgerechnet. Mein Stundenansatz beträgt CHF 144.- Mehraufwand pro weitere Viertelstunde wird anteilsmässig verrechnet. Sie können den Betrag in bar oder mittels Einzahlung nach Rechnungserhalt innert 30 Tagen begleichen.
Im Verhinderungsfall bitte ich Sie mich mind. 24 Stunden im Voraus zu informieren. Bei späteren Abmeldungen wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Als Mitglied von EMR, ASCA, SNE (EGK) und Visana bin ich von allen der ihnen zugehörigen Krankenkassen als Integrative Kinesiologin anerkannt (ZSR K614662).
Ein Teil der Kosten wird im Rahmen der Zusatzversicherung der Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Eine kinesiologische Sitzung beginnt mit einem Gespräch. Das Anliegen oder Ziel des Klienten dient als Grundlage für die anschliessende Behandlung.
Eine Sitzung dauert in der Regel ca. 60 Minuten, bei kleineren Kindern 30-50 Minuten. Planen Sie nach einer ersten Sitzung weitere 3 bis 5 Sitzungen ein, bevor wir gemeinsam eine Standortbestimmung vornehmen.
Begleitung von Kindern: Bei der ersten Sitzung ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich. Bei späteren Sitzungen überlasse ich es Ihrem Kind und Ihnen, ob eine Begleitung weiterhin nötig ist.
Wie bereiten Sie sich am besten auf eine IK Kinesiologie Sitzung vor?
Gemäss den ethischen Grundlagen der Kinesuisse, Schweiz. Berufsverband für KinesiologenInnen, arbeite ich partnerschaftlich, achte und fördere die Autonomie des Klienten und unterstelle mich der Schweigepflicht.
Integrative Kinesiologie ersetzt keine ärztliche Behandlung, stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.
Kinesiologie ist eine ganzheitliche, sanfte Therapieform und kann als alleinige Therapie oder in Ergänzung und Unterstützung der Schulmedizin sowie anderen Heilmethoden angewendet werden.
Menschen in jedem Alter sprechen sehr gut auf diese Methode an.